Wie bereits am letzten Sonntag angekündigt, gilt seit 2.6. die 22. Coronaverordnung (bis einschließlich 20 Juni!), die für uns weitere Erleichterungen mit sich bringt.
Da im Kreis Bernkastel-Wittlich die Inzidenz unter 50 liegt, gilt für uns folgender Auszug aus der Verordnung:
(4) Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, ist ab dem übernächsten Tag im Amateur- und Freizeitsport zusätzlich die Sportausübung wie folgt zulässig:
1. im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal 20 Personen nebst einer Trainerin oder eines Trainers, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt bleiben,
2. kontaktlos in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen aus verschiedenen Hausständen, wenn die Sportausübung von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet wird, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt bleiben, oder
3. in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen, wenn das Training angeleitet wird und in Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre nebst einer Trainerin oder eines Trainers stattfindet.
Also kann nun im Außenbereich mit Kontakt trainiert werden, auch die Senioren. Für Kinder bis 14 Jahre gilt nun 25 Personen, anstelle von bisher 20 Personen. Die Sporthallen werden vermutlich am 14. Juni wieder öffnen. Wir sind im ständigen Kontakt mit den Verwaltungen und werden euch umgehend dann weitere Infos zukommen lassen. Unabhängig von der Coronaverordung verlangen wir auch weiterhin als Verein die Schnelltests gemäß Mail vom 24.3. Es ist zu unserer eigenen Sicherheit!
Bitte habt dafür Verständnis. Besten Dank!
Viele Grüße und schönes langes Wochenende
Axel Weinand