So geht es weiter mit möglichen Lockerungen

Die neueste (18.) Corona-Verordnung ist seit dem 20.3. in Kraft. Hier die Auszüge, die für uns wichtig sind:

Sport und Freizeit § 10 Sport

(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend von Satz 1 sind zulässig 1. kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1,

2. kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots nach § 1 Abs. 2 Satz 1 oder

3. Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen. Bei der Sportausübung nach Satz 2 1. sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger, 2. ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet, 3. gilt für das Training nach den Nummern 2 und 3 die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.


Es hat sich leider nichts geändert. Der Sport im Innenbereich (Halle) ist bis auf weiteres nicht erlaubt. Was wir nutzen sollten, ist die Möglichkeit des Trainings im Außenbereich (Bedingungen s.o.). Allerdings erst nach Ostern!

Neben den Laufeinheiten im Freien haben wir auch Zeiten auf dem Außengelände der Realschule. Besteht hier Bedarf, wendet euch bitte an Olaf Gierenz, der dann die Zeiten vergibt. Mehr als ein einmaliges Training in der Woche ist aber vorerst nicht möglich, auch wenn von den Mannschaften ein größerer Bedarf gesehen wird. Dennoch ist das bei gutem Wetter die erste Alternative, die wir nutzen sollten.


Neben den Anwesenheitslisten, die weiterhin geführt werden müssen, erwarten wir, dass auch die Kinder oder Erwachsenen inkl. Trainer und Trainerinnen einen kostenlosen Schnelltest am Trainingstag in entsprechenden Schnelltestcentern absolvieren. Das klappt hervorragend, ist schnell und ist für uns alle für den Trainingstag eine „kleine“ Beruhigung ebenso wie für die Eltern. Informiert also vor dem ersten Training die Eltern. Tragt das Datum des Schnelltests in die Anwesenheitsliste ein. Die Listen müssen nach wie vor an die Geschäftsstelle geschickt werden und werden dort 4 Wochen aufbewahrt.


Ohne einen Schnelltest kann keiner vorerst am Training teilnehmen. Wenn wir in ein mehrmaliges Training in der Woche übergehen, werden wir entsprechende Informationen weitergeben.


Zum Trainingsstart hat der Vorstand für jedes jugendliche Mitglied ein Geschenk vorbereitet. Jeder Jugendliche erhält zum Trainingsauftakt einen HSG-Fanschal. Bitte wendet euch an die Geschäftsstelle und gebt euren Bedarf an. Ihr könnt dann die Schals dort abholen.


Wir freuen uns schon jetzt auf das gemeinsame Bild aller Mitglieder mit Fanschal in der Halle, auch wenn das leider noch etwas warten muss. Aber die Zeit arbeitet für uns alle!


Bis bald und bleibt weiterhin alle gesund!
Axel Weinand

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