HSG-Klage gegen Verband erfolgreich

Landesspruchausschuss hebt Entscheid des Verbandes auf – Herren 1 werden als normaler Rheinlandliga-Absteiger gewertet und gehen in der Saison 2016/17 in der Verbandsliga Ost an den Start

In der mündlichen Verhandlung am 18.07.2016 in Koblenz hat der Landesspruchausschuss (LSA) die Entscheidung des Verbandsspielausschusses (VSA) vom 12.05.2016 aufgehoben und den VSA angewiesen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des LSA über den Antrag der HSG Wittlich, die 1. Herrenmannschaft in die Verbandsliga einzustufen, neu zu entscheiden.

In seiner 10 seitigen Urteilsbegründung stellte der LSA fest, „dass die HSG Wittlich 1 selbstverständlich für die abgemeldete Saison als Absteiger aus der Spielklasse zu werten ist und auch in der darauffolgenden Saison ein Spielrecht hat“. Im Urteil heißt es weiter, dass die „Entscheidung des Verbandspielausschusses seitens des LSA aufzuheben war, da sie nach Auffassung des LSA nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (…). Sofern dort lediglich über die Frage entschieden wurde, ob die zweite oder dritte Mannschaft evtl. aus der Bezirksliga in die Verbandsliga aufsteigt, war dies gar nicht Gegenstand des Antrages und auch der völlig falsche Ansatzpunkt. Der VSA hat seine Entscheidung auch auf der Grundlage einer Vorlage getroffen, die letztlich davon ausgeht, dass eine Einordnung in die Verbandliga aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht möglich ist. Deshalb urteilt der LSA, die Entscheidung des VSA, die rechtlich nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, lediglich aufzuheben und die Angelegenheit zu erneuten Verhandlung an den VSA zurückgewiesen. Bei dieser Entscheidung wird der VSA aber zu beachten haben, dass die Einordnung einer abgestiegenen Mannschaft in die nächstniedrigere Klasse der Regelfall darstellt und ein davon abweichende Einordnung lediglich die Ausnahmen. Dies geht aus den Regularien des Handballverbandes nach Auffassung des LSA eindeutig hervor. Für solche Ausnahmen müssen aber sachlich nachvollziehbare Gründe vorliegen (…). Der LSA hat hier aber aus dem bisherigen Sachvortrag keine Gründe erkannt, weshalb die HSG Wittlich 1 nicht beispielsweise in die Verbandsliga Ost eingeordnet werden kann, wo derzeit nur 10 Mannschaften gemeldet seien“, so der LSA in seiner Begründung weiter.

Auch der einen Tag nach Urteilverkündigung vom Verband eingelegte Befangenheitsantrag gegen einen Beisitzer des LSA hatte keinen Erfolg. Nicht nur, dass der Antrag zu spät eingegangen sei, sondern auch die Art und Begründung des Antrages lehnte der LSA ab und formulierte u.a. dazu: „Der LSA bringt auch um Ausdruck, dass er diesen Befangenheitsantrag nach der mündlichen Verhandlung als untauglichen Versuch der Antragsgegnerin betrachtet, das von ihr nicht gewünschte Ergebnis der mündlichen Verhandlung zu revidieren. Angesichts der Stellung der Antragsgegnerin in diesem Verfahren missbilligt der LSA die Vorgehensweise ausdrücklich.“

„Dieser Befangenheitsantrag ist der Gipfel! Damit wird es in Zukunft schwer werden, noch geeignete Sportkameraden zu finden, die sich freiwillig für ein solches Amt zur Verfügung stellen“, so Axel Weinand, 1. Vorsitzender der HSG Wittlich.

Mittlerweile hat der VSA seine angefochtene Entscheidung zurückgenommen. Die HSG Wittlich 1 wird urteilsgemäß als Absteiger aus der Rheinlandliga gewertet und in die Verbandsliga Ost eingestuft. „Nun muss schleunigst ein neuer Spielplan erstellt werden. Für die Mannschaften in der Verbandsliga tut uns das leid, da sie ja schon alle feste Zeiten und Termine eingegeben hatten. Aber das ist nicht unsere Schuld“, so der Pressesprecher der HSG Wittlich, Dieter Rau.

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